Dr. med. Mirella Uhden - GYN ELLER
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Chorionzottenbiopsie

Die ultraschallgesteuerte Entnahme von Zottengewebe aus der Plazenta (Mutterkuchen) erfolgt analog der Fruchtwasseruntersuchung durch die mütterliche Bauchdecke mittels einer dünnen Nadel.

Die Chorionzottenbiopsie zählt somit zu den invasiven Diagnose-Verfahren und ist bereits ab der 11. Schwangerschaftswoche (SSW) durchführbar. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Fruchtwasseruntersuchung in aller Regel noch nicht möglich. Der Nachteil dieses invasiven Diagnose-Verfahrens in der Frühschwangerschaft ist das gegenüber einer Fruchtwasseruntersuchung höhere Fehlgeburtsrisiko, das bei ca. 0,5-1% liegt. Eine Chorionzottenbiopsie ist dann sinnvoll, wenn eine Chromosomenanalyse bereits frühzeitig gewünscht oder medizinisch angezeigt ist. Medizinische Indikationen können zum Beispiel Erbkrankheiten oder familiär gehäuft auftretende Stoffwechsel- oder Muskelerkrankungen sein (Muskeldystrophie, Mucoviscidose) sowie ein auffälliger Embryo im Ultraschallbild oder ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung im Rahmen des Ersttrimester-Screening sein.